Angeblicher Schutz, in Wirklichkeit das Gegenteil?
Sexarbeiterinnen, also auch Damen, die „nur“ erotische Massagen ohne Geschlechtsverkehr anbieten, müssen künftig einen Prostituiertenpass mitführen, aus dem sich der tatsächliche oder der Künstlername ergibt, außerdem ist ein Foto integriert.
Johanna Weber vom Bundesverband erotische und sexuelle Dienstleistungen bestreitet – wohl zu Recht -, dass das ab 01.01.2018 alles umkrempelnde Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zu Schutz gegen Menschenhandel führen wird.
Sie meint:
So nach dem Motto: Alle melden sich an, dann gehen wir mit der Polizei durch die Bordelle – und die Frauen ohne Ausweis sind die Opfer. Das ist natürlich Quatsch. Wer es schafft, Menschen für sich anschaffen zu lassen, für den ist es ein Leichtes, sie zur Meldebehörde zu karren und zur Anmeldung zu zwingen. Genau die, die geschützt werden sollen, werden die Ersten sein, die angemeldet sind.
Festzustellen ist, dass in fast allen Bundesländern fast alle Gemeinden bisher völlig mit der Umsetzung des Gesetzes überfordert sind und dass es sicher Monate dauern wird, bis es so laufen wird, wie man sich das (vielleicht) vorgestellt hat.

SONY DSC